Auch wer in Wiesbaden arbeitet, hat per Gesetz jedes Jahr Anspruch auf 5 Tage Sonderurlaub für Weiterbildung. Das nennt sich Bildungsurlaub.
Bildungsurlaub ist der gesetzliche Anspruch von Arbeitnehmenden auf 5 Tage Sonderurlaub pro Jahr für offiziell als Bildungsurlaub anerkannte Weiterbildungen – neben fachlichen Weiterbildungen oder Sprachkursen weltweit, zählen zum Beispiel auch Seminare rund um mentale und körperliche Gesundheit dazu. Das Gehalt wird in dieser Zeit weitergezahlt.
Was für Seminare darf ich besuchen?
Grundsätzlich steht die Wahl der Weiterbildung allen Arbeitnehmenden frei – das Gesetz in Hessen macht aber eine Einschränkung: Bei Seminaren der beruflichen Weiterbildung braucht es einen mittelbaren wirkenden Vorteil für den Arbeitgebenden.
Gut zu wissen dabei: Auch Seminare rund um mentale und körperliche Gesundheit zahlen auf das berufliche Potenzial ein und werden hierbei als berufliche Fortbildung gesehen. Wer jedoch Italienisch lernen möchte, aber kein Italienisch im Beruf benötigt, muss auf die freiwillige Zustimmung des Arbeitgebenden setzen.
Bildungsurlaub in Wiesbaden machen
Wiesbaden bietet selbst eine Vielzahl an Bildungsurlaubsmöglichkeiten – von Sprachkursen über politische Bildung bis hin zu Gesundheitsthemen, wie Yoga oder Stressmanagement. Eine gute Anlaufstelle sind hier die Volkshochschule oder das Volksbikldungswerk.
Nach dem passenden Seminar direkt vor der Haustür können Sie beispielsweise bei Bildungsurlauber.de filtern. Alle Gesetzesinformationen zu Ihrem Anspruch einfach aufbereitet, finden Sie hier: Bildungsurlaub in Hessen.

So beantragen Sie Bildungsurlaub
Wenn Sie den richtigen Bildungsurlaub für sich gefunden haben, müssen Sie in Hessen den Antrag samt offizieller Anerkennungsbescheinigung des Seminars als Bildungsurlaub mindestens sechs Wochen vor Beginn der Weiterbildung bei der Personalabteilung einreichen. Doch je früher, desto besser – das gibt Planungssicherheit auf beiden Seiten.
Antrag einreichen
Ist der Antrag eingereicht, hat der Arbeitgeber drei Wochen Zeit abzulehnen – erfolgt keine Reaktion, gilt der Bildungsurlaub als genehmigt. Eine Ablehnung muss dabei unter Angabe von Gründen geschehen – was für Gründe das sein können, regelt das Gesetz. Zum Beispiel dringende betriebliche Erfordernisse – wie anstehende Projektfristen – können ein Ablehnungsgrund sein oder wenn bereits ein Drittel der Beschäftigten bereits Bildungsurlaub für das Jahr angemeldet hat.
Foto – Bildungsurlaub am Strand, auch das kann sein ©2025 Pixabay
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