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Die Zukunft der Fahrzeugzulassung ist digital

Die Zukunft der Fahrzeugzulassung ist da!

Die i-Kfz-Stufe 4 ist nun in Wiesbaden gestartet und verändert alles, was Sie über die Fahrzeugzulassung wissen. Schluss mit langen Wartezeiten und dem Nummernziehen an der KfZ-Zulassungsstelle – die Online Zulassungsbehörde der Landeshauptstadt Wiesbaden setzt neue Maßstäbe.

Volker Watschounek 1 Jahr vor 0

Die vierte Stufe der Fahrzeugzulassung, i-Kfz, ist gestartet und setzt neue Maßstäbe. Wiesbadener sowie Unternehmen können ihr Fahrzeuge ab sofort in Echtzeit online an-, um- und abmelden: Onlinezulassung.

Stichwort „Onlinezulassung“. Das Nummernziehen an der KfZ-Zulassungsstelle ist Geschichte. Die Wartezeit gelöscht. Wiesbadens Online Zulassungsbehörde geht den nächsten Schritt. Über das Bürgerserviceportal sind jetzt Fahrzeuge ganz einfach vom Küchentisch daheim aus anzumelden, umzumelden und abzumelden. Der Service bietet eine breite Palette von Möglichkeiten: Neuzulassung oder Wiederzulassung von Fahrzeugen, Umschreibung von zugelassenen Fahrzeugen sowie Adressänderungen. Ebenso können Fahrzeuge online außer Betrieb gesetzt werden, so Maral Koohestanianm, Wiesbadens Dezernentin für Smart City, Europa und Ordnung der Landeshauptstadt Wiesbaden.

Ab sofort können Bürger, sowie Unternehmer der Landeshauptstadt Wiesbaden mit der ‚Online Zulassungsbehörde‘ ihre Fahrzeuge in Echtzeit an- um- und abmelden – Maral Koohestanian

Wer den Status seines Fahrzeugs online ändern möchte, hat die Wahl zwischen verschiedenen Identifikationsmöglichkeiten. Für die Abwicklung ist nur ein Endgerät notwendig, ganz gleich ob bequem vom Smartphone oder PC. Um seine persönlichen Daten zu verifizieren stehen das BundID-Konto mit der Online-Ausweisfunktion des Personalausweises oder dem elektronischen Aufenthaltstitel zur Verfügung. Alternativ kann auch das Elster-Zertifikat zur Identifizierung genutzt werden.

Mit dem erweiterten Onlinedienst der iKfz-Stufe 4 erreichen wir einen neuen Meilenstein der digitalen Verwaltung. Ohne Wartezeit kann sofort losgefahren werden. – Maral Koohestanian.

Alle erforderlichen Nachweise werden während des Prozesses digital hochgeladen. Bei korrekten Angaben startet ein vollautomatischer Prozess, der am Ende einen elektronischen Bescheid in Form des Zulassungsnachweis erstellt. Dieser kann heruntergeladen und ausgedruckt werden. Danach müssen lediglich die Kennzeichen am Fahrzeug angebracht und der vorläufige Zulassungsnachweis gut sichtbar im Fahrzeug ausgelegt werden. Die vollständigen Unterlagen, einschließlich Fahrzeugschein und -brief sowie aufzubringende Plaketten, werden per Post innerhalb von maximal zehn Tagen zugestellt. Bis dahin gilt der vorläufige Zulassungsnachweis.

Es ist kein zwingender Termin mehr vor Ort in der Zulassungsstelle notwendig. Bürger können selbst entscheiden, ob sie den Service der Zulassungsstelle online oder offline nutzen wollen. –Maral Koohestanian.

Die Online Zulassungsbehörde ist Teil eines gemeinsamen Vorhabens von Bund, Ländern und Kommunen, alle wesentlichen Behördengänge digital zu ermöglichen. Das Onlinezugangsgesetz (OZG) bildet hierfür die gesetzliche Grundlage. Weitere Informationen dazu finden Sie unter www.onlinezugangsgesetz.de. Die digitale Verwaltungsleistung wird nach dem bewährten EfA-Modell („Einer für Alle“) umgesetzt, bei dem ein Bundesland eine zentrale Lösung entwickelt und diese anderen Ländern und Kommunen zur Nutzung zur Verfügung stellt.

Onlinezugangsgesetz

Im Rahmen der Umsetzung des OZG werden insgesamt 575 Verwaltungsleistungen digitalisiert, um es Bürgern zukünftig zu ermöglichen, Verwaltungsleistungen komplett einfacher und online zu nutzen. Dabei steht die Nutzerfreundlichkeit im Fokus, weshalb die Nutzer aktiv in die Konzeption und Nutzertests nach dem Servicestandard zur OZG-Umsetzung eingebunden werden, um moderne und leicht verständliche digitale Lösungen zu entwickeln.

Sollten Bürger den aktuellen PIN des neuen Personalausweises nicht vorliegen haben, so kann dieser bequem über das Bürgerserviceportal mit dem Onlinedienst PIN-Rücksetzbrief zurückgesetzt werden.

Foto oben @2023 Volker Watschouek

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Das Bürgerserviceportal des Ordnungsamtes erreichen Sie unter portal.wiesbaden.de.

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