Im März dürfen sich wieder fünf Personen aus zwei Haushalten treffen, Einkaufen wird zu einem persönlichen Shoppingerlebnis und Fitnessstudios zum 1:1 Training. Die neuen Corona-Regeln gibt es am 7. März.
Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) und Hessens Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir (Grüne) haben am Donnerstag in der Hessischen Staatskanzlei betont, an dem, bundeseinheitlichen Corona-Vorgehen festzuhalten und nicht wie zuletzt auszuscheren. In die nächste Woche beginnende Ministerkonferenz werde Hessen seinen Vier-Stufen-Öffnungsplan für die kommenden Monate einbringen. Die wichtigsten Lockerungen der einzelnen Schritte im Überblick:
- Schritt 1 : Treffen mit fünf Personen aus zwei Haushalten, Sport auf Sportanlagen mit Abstandsregeln und unter Einhaltung der Kontaktbeschränkungen möglich, auch Individualtraining im Fitnessstudio, Öffnung von Zoos, Click&Meet im Einzelhandel
- Schritt 2 (womöglich vor Ostern): Veranstaltungen unter freiem Himmel mit max. 50 Personen, Öffnung des Einzelhandels, Öffnung von Museen, Öffnung der Außengastronomie mit strengen Hygieneregeln
- Schritt 3 (womöglich nach den Osterferien): Präsenzunterricht Jahrgangstufen 1 bis 6, Wechselunterricht Jahrgangsstufe 7 bis 11, Treffen mit zehn Personen möglich, Veranstaltungen mit max. 50 Personen, Zulassung von Mannschaftssport, Öffnung der Schwimmbäder, Öffnung der Gastronomie, Öffnung von Hotels
- Schritt 4 (womöglich im Mai): Rückkehr aller Schüler in die Schulen, Rücknahme der Maskenpflicht in öffentlichen Gebäuden und Fußgängerzonen, Zulassung von Veranstaltung mit bis zu 150 Teilnehmern, Aufhebung der Zugangsbegrenzung im Einzelhandel, Öffnung von Bordellen
Pressekonferenz 25.02.221
Zum besseren Verständnis führen wir nachfolgend die aktuellen Regeln sowie die Stufen mit allen Änderungen auf. Die Änderungen zur Vorstufe sind dabei fett hervorgehoben. Benutzen Sie unser Sprungmenü: aktuell – im März – vor der Osterferien – nach den Osterferien
Corona Maßnahmen: aktuell gilt
Bereich | Massnahmen |
Kita | Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen |
Schule | ahrgangsstufen 1–6: Wechselunterricht • Jahrgangsstufen 7–11: Distanzunterricht • Alle Abschlussjahrgänge: Präsenzunterricht |
Alten- und Pflegeheime |
Zugang nur mit FFP2-Maske und Negativtest • Begrenzung Besuchsmöglichkeit (2-mal wöchentlich max. 2 Personen), Testpflicht für Personal |
Kontaktregeln | ein Haushalt + eine weitere Person, dazugehörige Kinder bis 14 zählen nicht mit |
Alkoholkonsum | Verbot auf publikumsträchtigen Plätzen/Einrichtungen |
erweiterte Maskenpflicht | alle öffentlich zugänglichen Gebäude, Fußgängerzonen pp., generelle Empfehlung der medizinischen Maske in Innenräumen |
Veranstaltungen, (größere) | Zusammenkünfte, Kulturangebote (Kino, Theater, Konzerte) |
ÖPNV und öffentlicher Fernverkehr | medizinische Maske (auch an Haltestellen und in Bahnhöfen) |
Arbeitsgestaltung | dringende Empfehlung zum Homeoffice, wo immer möglich; Anspruch auf Homeoffice nach Bundesrecht |
Freizeit- und Amateursport | auf Sportanlagen nur alleine, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand, im öffentlichen Raum entsprechend Kontaktregeln |
Kultur- und Freizeiteinrichtungen | geschlossen |
Verkaufsstätten, Einzelhandel | ausschließlich Geschäfte der Grundversorgung geöffnet • Abstands- und Hygieneregeln • Zugangsbegrenzung nach Verkaufsfläche (für die ersten 800 qm 1 Kunde/10 qm, darüber hinaus 1 Kunde/20 qm) • medizinische Masken |
Clubs, Diskotheken | geschlossen |
Gastronomie | geschlossen, nur Abhol- und Lieferservice |
Hotels und Übernachtungsbetriebe | keine touristischen Übernachtungen |
Hochschule | Praxisveranstaltungen mit Maske, Unterricht in festen Kohorten |
körpernahe Dienstleistungen | nur medizinisch und (ab 01.03.) hygienisch notwendige Behandlungen zulässig (z.B. Fußpflege, Frisöre, Nagelbehandlungen) • Terminvereinbarung, Kontaktdatenerfassung, medizinische Maske |
Prostitutionsstätten | geschlossen |
übrige Dienstleistungen | Abstands- und Hygieneregeln |
Lockerungsstufe I, im März
Bereich | Massnahmen | |
Kontaktregeln | max. 5 Personen aus zwei Haushalten, dazugehörige Kinder bis 14 zählen nicht mit | |
Freizeit- und Amateursport | auf allen Sportanlagen (mit Ausnahme der Schwimmbäder) entsprechend Kontaktregeln, Individualtermine Fitnessstudios unter strengen Hygienevorgaben (Kontaktdatenerfassung pp.) | |
Kultur- und Freizeiteinrichtungen | Öffnung der Freizeitangebote unter freiem Himmel (Zoos, Freilichtmuseen | pp.) |
Verkaufsstätten, Einzelhandel | außerhalb der Grundversorgung: „click & meet“ mit fester Terminvereinbarung, Kontaktdatenerfassung und strenger Zugangsbeschränkung für alle Geschäfte |
Lockerungsstufe II, unter Umständen vor den Osterferien
Bereich | Massnahmen |
Kita | Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen |
Schule | Jahrgangsstufen 1–6: Wechselunterricht • Jahrgangsstufen 7–11: Distanzunterricht • Alle Abschlussjahrgänge: Präsenzunterricht |
Alten- und Pflegeheime | Zugang nur mit FFP2-Maske und Negativtest • Begrenzung Besuchsmöglichkeit (2-mal wöchentlich max. 2 Personen), Testpflicht für Personal |
Kontaktregeln | max. 5 Personen aus zwei Haushalten, dazugehörige Kinder bis 14 zählen nicht mit |
Alkoholkonsum | Verbot auf publikumsträchtigen Plätzen/Einrichtungen (außerhalb der Gastronomie) |
allgemeine Maskenpflicht | alle öffentlich zugänglichen Gebäude, Fußgängerzonen pp. |
Veranstaltungen, (größere) Zusammenkünfte, Kulturangebote (Kino, Theater, Konzerte) | nur zu bestimmten Zwecken möglich (insbesondere beruflich, Gottesdienste, öffentliches Interesse), strenge Hygienevorgaben, Genehmigungsvorbehalte und Anzeigepflichten sowie Kontaktdatenerfassung (außer berufliche, dienstlich pp. Zusammenkünfte) • ggf. Veranstaltungen unter freiem Himmel unter strengen Hygieneauflagen mit max. 50 Personen |
ÖPNV und öffentlicher Fernverkehr | medizinische Maske (auch an Haltestellen und in Bahnhöfen) |
Arbeitsgestaltung | dringende Empfehlung zum Homeoffice, wo immer möglich; Anspruch auf Homeoffice nach Bundesrecht |
Freizeit- und Amateursport | auf allen Sportanlagen (mit Ausnahme der Schwimmbäder) entsprechend Kontaktregeln, Individualtermine Fitnessstudios unter strengen Hygienevorgaben (Kontaktdatenerfassung pp.) |
Kultur- und Freizeiteinrichtungen | Öffnung der Museen und Galerien zusätzlich zu Freizeitangeboten unter freiem Himmel |
Verkaufsstätten, Einzelhandel | Öffnung des gesamten Einzelhandels nach den derzeitigen Regeln für Geschäfte zur Grundversorgung (u.a. 10/20 qm) |
Clubs, Diskotheken | Öffnung als Bar/Gastronomie (nur Außengastronomie) |
Gastronomie | Außengastronomie mit strengen Abstands- und Hygieneregeln (Maskenpflicht für Personal sowie Gäste bis zum Platz, ausreichende Tischabstände, Tischregel entsprechend Kontaktregel), Sitzplatzpflicht und Kontaktdatenerfassung • ggf. Einschränkung der Öffnungszeiten |
Hotels und Übernachtungsbetriebe | keine touristischen Übernachtungen |
Hochschule | unverändert: Praxisveranstaltungen mit Maske, Unterricht in festen Kohorten |
körpernahe Dienstleistungen | Öffnung für alle Dienstleister mit strengen Hygienevorgaben, Terminpflicht und Kontaktdatenerfassung |
Prostitutionsstätten | geschlossen |
übrige Dienstleistungen | Abstands- und Hygieneregeln |
Lockerungsstufe III, nach den Osterferien
Bereich | Massnahmen |
Kita | Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen |
Schule | Jahrgangsstufen 1–6: Präsenzunterricht • Jahrgangsstufen 7–11: Wechselunterricht • Alle Abschlussjahrgänge: Präsenzunterricht |
Alten- und Pflegeheime | unverändert Zugang nur mit FFP2-Maske,Testpflicht für Personal; ggf. Aufhebung der Testpflicht für Besucher und Personal (bei Erreichen ausreichenden Impfschutzes) |
Kontaktregeln | 10 Personen über 14 Jahre |
Alkoholkonsum | keine Einschränkung |
allgemeine Maskenpflicht | alle öffentlich zugänglichen Gebäude, Fußgängerzonen pp. |
Veranstaltungen, (größere) Zusammenkünfte, Kulturangebote (Kino, Theater, Konzerte) | Zulassung von Veranstaltungen bis 50 Teilnehmer mit strengen Abstands- und Hygienevorgaben sowie Kontaktdatenerfassung, Zulassungsmöglichkeit für größere Veranstaltungen (Fachmessen pp.)
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ÖPNV und öffentlicher Fernverkehr | medizinische Maske (auch an Haltestellen und in Bahnhöfen) |
Arbeitsgestaltung | keine Vorgaben |
Freizeit- und Amateursport | generelle Zulassung von Mannschaftssport unter strengen Hygienevorgaben, Öffnung Schwimmbäder |
Kultur- und Freizeiteinrichtungen | Öffnung der Freizeiteinrichtungen mit Abstands- und Hygienevorgaben |
Verkaufsstätten, Einzelhandel | Lockerung der Zugangsbegrenzung (einheitlich 10 qm) oder Aufhebung, ansonsten unverändert |
Clubs, Diskotheken | Öffnung als Bar/Gastronomie |
Gastronomie | Eröffnung der Innengastronomie, gemeinsame Tische entsprechend Kontaktregeln, Maskenpflicht für Personal sowie Gäste bis zum Platz, ausreichende Tischabstände, Sitzplatzpflicht, Kontaktdatenerfassung, ggf. Reservierungspflicht in Innenräumen, ggf. Einschränkung der Öffnungszeiten |
Hotels und Übernachtungsbetriebe | Betrieb mit Abstands- und Hygieneregeln |
Hochschule | Hybridbetrieb |
körpernahe Dienstleistungen | strenge Hygienevorgaben, Terminpflicht und Kontaktdatenerfassung |
Prostitutionsstätten | geschlossen |
übrige Dienstleistungen | Abstands- und Hygieneregeln |
Soweit die Pläne der hessischen Landesregierung bis nach Ostern. Dass heißt, dass sich Hessens Freizeit- und Amateursportler noch eine Weile gedulden müssen. Auch wenn die Ausübung von Sport im März wieder erlaubt sein soll, so gilt die Kontaktbeschränkung von maximal fünf Personen aus zwei Haushalten: Möglich scheint unter diesen Voraussetzungen nur Beach-Volleyball unter Geschwistern. Bei einem guten Pandemieverlauf werde der Mannschaftssport im Amateurbereich dann nach Ostern – in Stufe drei.
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Aktuelle Cornona-Informationen aus Hessen gibt es online unter www.hessen.de.