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Corona-Verordnung: Corona, Schule, Eskalationskonzept: Neue Corona-Regeln in Hessen

Corona-Öffnungsplan steht: Bis Ostern gilt …

Hessens Freizeit- und Amateursportler müssen sich noch einige Wochen gedulden. Im erste Schritt werden mit Kontakterfassung die Kontaktbeschränkungen gelockert. Der Einzelhandel darf dann mit fester Terminvergabe mit 1:1 Kundenberatung öffnen.

Volker Watschounek 3 Jahren vor 0

Im März dürfen sich wieder fünf Personen aus zwei Haushalten treffen, Einkaufen wird zu einem persönlichen Shoppingerlebnis und Fitnessstudios zum 1:1 Training. Die neuen Corona-Regeln gibt es am 7. März.

Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) und Hessens Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir (Grüne) haben am Donnerstag in der Hessischen Staatskanzlei betont, an dem, bundeseinheitlichen Corona-Vorgehen festzuhalten und nicht wie zuletzt auszuscheren. In die nächste Woche beginnende Ministerkonferenz werde Hessen seinen Vier-Stufen-Öffnungsplan für die kommenden Monate einbringen. Die wichtigsten Lockerungen der einzelnen Schritte im Überblick:

  • Schritt 1 : Treffen mit fünf Personen aus zwei Haushalten, Sport auf Sportanlagen mit Abstandsregeln und unter Einhaltung der Kontaktbeschränkungen möglich, auch Individualtraining im Fitnessstudio, Öffnung von Zoos, Click&Meet im Einzelhandel
  • Schritt 2 (womöglich vor Ostern): Veranstaltungen unter freiem Himmel mit max. 50 Personen, Öffnung des Einzelhandels, Öffnung von Museen, Öffnung der Außengastronomie mit strengen Hygieneregeln
  • Schritt 3 (womöglich nach den Osterferien): Präsenzunterricht Jahrgangstufen 1 bis 6, Wechselunterricht Jahrgangsstufe 7 bis 11, Treffen mit zehn Personen möglich, Veranstaltungen mit max. 50 Personen, Zulassung von Mannschaftssport, Öffnung der Schwimmbäder, Öffnung der Gastronomie, Öffnung von Hotels
  • Schritt 4 (womöglich im Mai): Rückkehr aller Schüler in die Schulen, Rücknahme der Maskenpflicht in öffentlichen Gebäuden und Fußgängerzonen, Zulassung von Veranstaltung mit bis zu 150 Teilnehmern, Aufhebung der Zugangsbegrenzung im Einzelhandel, Öffnung von Bordellen

Pressekonferenz 25.02.221

 

Zum besseren Verständnis führen wir nachfolgend die aktuellen Regeln sowie die Stufen mit allen Änderungen auf. Die Änderungen zur Vorstufe sind dabei fett hervorgehoben. Benutzen Sie unser Sprungmenü: aktuellim Märzvor der Osterferiennach den Osterferien

Corona Maßnahmen: aktuell gilt

Bereich  Massnahmen
Kita Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen
Schule ahrgangsstufen 1–6: Wechselunterricht • Jahrgangsstufen 7–11: Distanzunterricht • Alle Abschlussjahrgänge: Präsenzunterricht
Alten- und
Pflegeheime
Zugang nur mit FFP2-Maske und Negativtest • Begrenzung Besuchsmöglichkeit (2-mal wöchentlich max. 2 Personen), Testpflicht für Personal
Kontaktregeln ein Haushalt + eine weitere Person, dazugehörige Kinder bis 14 zählen nicht mit
Alkoholkonsum Verbot auf publikumsträchtigen Plätzen/Einrichtungen
erweiterte Maskenpflicht alle öffentlich zugänglichen Gebäude, Fußgängerzonen pp., generelle Empfehlung der medizinischen Maske in Innenräumen
Veranstaltungen, (größere) Zusammenkünfte, Kulturangebote (Kino, Theater, Konzerte)
ÖPNV und öffentlicher Fernverkehr medizinische Maske (auch an Haltestellen und in Bahnhöfen)
Arbeitsgestaltung dringende Empfehlung zum Homeoffice, wo immer möglich; Anspruch auf Homeoffice nach Bundesrecht
Freizeit- und Amateursport auf Sportanlagen nur alleine, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand, im öffentlichen Raum entsprechend Kontaktregeln
Kultur- und Freizeiteinrichtungen geschlossen
Verkaufsstätten, Einzelhandel ausschließlich Geschäfte der Grundversorgung geöffnet • Abstands- und Hygieneregeln • Zugangsbegrenzung nach Verkaufsfläche (für die ersten 800 qm 1 Kunde/10 qm, darüber hinaus 1 Kunde/20 qm) • medizinische Masken
Clubs, Diskotheken geschlossen
Gastronomie geschlossen, nur Abhol- und Lieferservice
Hotels und Übernachtungsbetriebe keine touristischen Übernachtungen
Hochschule Praxisveranstaltungen mit Maske, Unterricht in festen Kohorten
körpernahe Dienstleistungen nur medizinisch und (ab 01.03.) hygienisch notwendige Behandlungen zulässig (z.B. Fußpflege, Frisöre, Nagelbehandlungen) • Terminvereinbarung, Kontaktdatenerfassung, medizinische Maske
Prostitutionsstätten geschlossen
übrige Dienstleistungen Abstands- und Hygieneregeln

Lockerungsstufe I, im März

Bereich  Massnahmen
Kontaktregeln max. 5 Personen aus zwei Haushalten, dazugehörige Kinder bis 14 zählen nicht mit
Freizeit- und Amateursport auf allen Sportanlagen (mit Ausnahme der Schwimmbäder) entsprechend Kontaktregeln, Individualtermine Fitnessstudios unter strengen Hygienevorgaben (Kontaktdatenerfassung pp.)
Kultur- und Freizeiteinrichtungen Öffnung der Freizeitangebote unter freiem Himmel (Zoos, Freilichtmuseen pp.)
Verkaufsstätten, Einzelhandel außerhalb der Grundversorgung: „click & meet“ mit fester Terminvereinbarung, Kontaktdatenerfassung und strenger Zugangsbeschränkung für alle Geschäfte

Lockerungsstufe II, unter Umständen vor den Osterferien

Bereich  Massnahmen
Kita Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen
Schule Jahrgangsstufen 1–6: Wechselunterricht • Jahrgangsstufen 7–11: Distanzunterricht • Alle Abschlussjahrgänge: Präsenzunterricht
Alten- und Pflegeheime Zugang nur mit FFP2-Maske und Negativtest • Begrenzung Besuchsmöglichkeit (2-mal wöchentlich max. 2 Personen), Testpflicht für Personal
Kontaktregeln max. 5 Personen aus zwei Haushalten, dazugehörige Kinder bis 14 zählen nicht mit
Alkoholkonsum Verbot auf publikumsträchtigen Plätzen/Einrichtungen (außerhalb der Gastronomie)
allgemeine Maskenpflicht alle öffentlich zugänglichen Gebäude, Fußgängerzonen pp.
Veranstaltungen, (größere) Zusammenkünfte, Kulturangebote (Kino, Theater, Konzerte) nur zu bestimmten Zwecken möglich (insbesondere beruflich, Gottesdienste, öffentliches Interesse), strenge Hygienevorgaben, Genehmigungsvorbehalte und Anzeigepflichten sowie Kontaktdatenerfassung (außer berufliche, dienstlich pp. Zusammenkünfte) • ggf. Veranstaltungen unter freiem Himmel unter strengen Hygieneauflagen mit max. 50 Personen
ÖPNV und öffentlicher Fernverkehr medizinische Maske (auch an Haltestellen und in Bahnhöfen)
Arbeitsgestaltung dringende Empfehlung zum Homeoffice, wo immer möglich; Anspruch auf Homeoffice nach Bundesrecht
Freizeit- und Amateursport auf allen Sportanlagen (mit Ausnahme der Schwimmbäder) entsprechend Kontaktregeln, Individualtermine Fitnessstudios unter strengen Hygienevorgaben (Kontaktdatenerfassung pp.)
Kultur- und Freizeiteinrichtungen Öffnung der Museen und Galerien zusätzlich zu Freizeitangeboten unter freiem Himmel
Verkaufsstätten, Einzelhandel Öffnung des gesamten Einzelhandels nach den derzeitigen Regeln für Geschäfte zur Grundversorgung (u.a. 10/20 qm)
Clubs, Diskotheken Öffnung als Bar/Gastronomie (nur Außengastronomie)
Gastronomie Außengastronomie mit strengen Abstands- und Hygieneregeln (Maskenpflicht für Personal sowie Gäste bis zum Platz, ausreichende Tischabstände, Tischregel entsprechend Kontaktregel), Sitzplatzpflicht und Kontaktdatenerfassung • ggf. Einschränkung der Öffnungszeiten
Hotels und Übernachtungsbetriebe keine touristischen Übernachtungen
Hochschule unverändert: Praxisveranstaltungen mit Maske, Unterricht in festen Kohorten
körpernahe Dienstleistungen Öffnung für alle Dienstleister mit strengen Hygienevorgaben, Terminpflicht und Kontaktdatenerfassung
Prostitutionsstätten geschlossen
übrige Dienstleistungen Abstands- und Hygieneregeln

Lockerungsstufe III, nach den Osterferien

Bereich  Massnahmen
Kita Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen
Schule Jahrgangsstufen 1–6: Präsenzunterricht • Jahrgangsstufen 7–11: Wechselunterricht • Alle Abschlussjahrgänge: Präsenzunterricht
Alten- und Pflegeheime unverändert Zugang nur mit FFP2-Maske,Testpflicht für Personal; ggf. Aufhebung der Testpflicht für Besucher und Personal (bei Erreichen ausreichenden Impfschutzes)
Kontaktregeln 10 Personen über 14 Jahre
Alkoholkonsum keine Einschränkung
allgemeine Maskenpflicht alle öffentlich zugänglichen Gebäude, Fußgängerzonen pp.
Veranstaltungen, (größere) Zusammenkünfte, Kulturangebote (Kino, Theater, Konzerte) Zulassung von Veranstaltungen bis 50 Teilnehmer mit strengen Abstands- und Hygienevorgaben sowie Kontaktdatenerfassung, Zulassungsmöglichkeit für größere Veranstaltungen (Fachmessen pp.)

 

ÖPNV und öffentlicher Fernverkehr medizinische Maske (auch an Haltestellen und in Bahnhöfen)
Arbeitsgestaltung keine Vorgaben
Freizeit- und Amateursport generelle Zulassung von Mannschaftssport unter strengen Hygienevorgaben, Öffnung Schwimmbäder
Kultur- und Freizeiteinrichtungen Öffnung der Freizeiteinrichtungen mit Abstands- und Hygienevorgaben
Verkaufsstätten, Einzelhandel Lockerung der Zugangsbegrenzung (einheitlich 10 qm) oder Aufhebung, ansonsten unverändert
Clubs, Diskotheken Öffnung als Bar/Gastronomie
Gastronomie Eröffnung der Innengastronomie, gemeinsame Tische entsprechend Kontaktregeln, Maskenpflicht für Personal sowie Gäste bis zum Platz, ausreichende Tischabstände, Sitzplatzpflicht, Kontaktdatenerfassung, ggf. Reservierungspflicht in Innenräumen, ggf. Einschränkung der Öffnungszeiten
Hotels und Übernachtungsbetriebe Betrieb mit Abstands- und Hygieneregeln
Hochschule Hybridbetrieb
körpernahe Dienstleistungen strenge Hygienevorgaben, Terminpflicht und Kontaktdatenerfassung
Prostitutionsstätten geschlossen
übrige Dienstleistungen Abstands- und Hygieneregeln

Soweit die Pläne der hessischen Landesregierung bis nach Ostern. Dass heißt, dass sich Hessens Freizeit- und Amateursportler noch eine Weile gedulden müssen. Auch wenn die Ausübung von Sport im März wieder erlaubt sein soll, so gilt die Kontaktbeschränkung von maximal fünf Personen aus zwei Haushalten: Möglich scheint unter diesen Voraussetzungen nur Beach-Volleyball unter Geschwistern. Bei einem guten Pandemieverlauf werde der Mannschaftssport im Amateurbereich dann nach Ostern – in Stufe drei.

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Aktuelle Cornona-Informationen aus Hessen gibt es online unter www.hessen.de.

 

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Volker Watschounek lebt und arbeitet als freier Fotograf und Journalist in Wiesbaden. SEO und SEO-gerechtes Schreiben gehören zu seinem Portfolio. Mit Search Engine Marketing kennt er sich aus. Und mit Tinte ist er vertraut, wie mit Bits und Bytes. Als Redakteur und Fotograf bedient er Online-Medien, Zeitungen, Magazine und Fachmagazine. Auch immer mehr Firmen wissen sein Know-how zu schätzen.