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Polizeistreife in Wiesbaden

Corona-Bußgeld: Blick über die Grenze

Wir haben in den vergangenen Tagen gelernt, dass ein Land vorprescht und die anderen nachziehen. Da lohnt sich ein Blick auf NRW, wo seit dem 24. März Verstöße mit Bußgeldern geahndet werden. Der Bußgeldkatalog in der Form ist zum jetzigen Zeitpunkt in Deutschland einmalig.

Volker Watschounek 5 Jahren vor 2

Eine Bar, ein Club oder eine Diskothek hält sich nicht an die Regeln: macht 5000 Euro. Gleiches gilt für Sonnenstudios, Spielhallen oder Fitnessstudios. Die Nichteinhaltung von Hygienevorschriften kostet 1000 Euro, usw. NRW macht ernst und verhängt ein Corona-Bußgeld.

Bund und Länder hatten sich am Sonntag auf ein umfangreiches Kontaktverbot verständigt (wir berichteten). Seitdem sind auch in Wiesbaden Ansammlungen von mehr als zwei Personen grundsätzlich verboten. In der Öffentlichkeit soll zwischen allen Personen – nicht nur im Kassenbereich, sondern auch beim Spaziergang – ein Sicherheitsabstand von 1,50-Meter eingehalten werden. Gaststätten, Bars, Restaurants – kurz alle Gastronomiebetriebe ohne Straßenverkauf haben geschlossen zu sein. Sportliche Aktivitäten in Sportanlagen oder Fitnessstudios sind strikt verboten. Individueller Sport an der frischen Luft und der Weg zur Arbeit sind weiter erlaubt. Das enge Kontaktverbot gilt vorerst für zwei Wochen, bis zum 7. April 2020. Ein detailliertes Corona-Bußgeld gibt es bislang noch nicht. Geahndet wird aber schon!

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