Eine Bar, ein Club oder eine Diskothek hält sich nicht an die Regeln: macht 5000 Euro. Gleiches gilt für Sonnenstudios, Spielhallen oder Fitnessstudios. Die Nichteinhaltung von Hygienevorschriften kostet 1000 Euro, usw. NRW macht ernst und verhängt ein Corona-Bußgeld.
Bund und Länder hatten sich am Sonntag auf ein umfangreiches Kontaktverbot verständigt (wir berichteten). Seitdem sind auch in Wiesbaden Ansammlungen von mehr als zwei Personen grundsätzlich verboten. In der Öffentlichkeit soll zwischen allen Personen – nicht nur im Kassenbereich, sondern auch beim Spaziergang – ein Sicherheitsabstand von 1,50-Meter eingehalten werden. Gaststätten, Bars, Restaurants – kurz alle Gastronomiebetriebe ohne Straßenverkauf haben geschlossen zu sein. Sportliche Aktivitäten in Sportanlagen oder Fitnessstudios sind strikt verboten. Individueller Sport an der frischen Luft und der Weg zur Arbeit sind weiter erlaubt. Das enge Kontaktverbot gilt vorerst für zwei Wochen, bis zum 7. April 2020. Ein detailliertes Corona-Bußgeld gibt es bislang noch nicht. Geahndet wird aber schon!
In Wiesbaden sind bislang keine Verstöße bekannt geworden. Auf Nachfrage bei der Stadtpolizei konnte bis heute kein gültiger Bußgeldkatalog herausgegeben werden. Klar ist aber, dass die Schonfrist vorbei ist, dass Verstöße auch hier geahndet werden. Da lohnt sich ein Blick nach NRW. Dem Bußgeldkatalog des Nachbarlandes zufolge werden Zusammenkünfte von mehr als zwei Personen in der Öffentlichkeit mit Personen, die nicht direkt verwandt sind und unter einem Dach leben, mit 200 Euro geahndet. Der Betrag ist von jedem Beteiligten zu bezahlen. Verbotenes Picknick und Grillen kostet die Teilnehmer 250 Euro – jeden. Der Verzehr von Außer-Haus-Speisen näher als 50 Meter am Restaurant oder Imbiss, wird in NRW mit 200 Euro bestraft.
Kaum war der Bußgeldkatalog bekannt, waren die ersten falschen Polizisten unterwegs. In Winterberg/Sauerland hatten sie laut Berichten des Spiegels wegen eines vermeintlichen Verstoßes gegen Ausgangsbeschränkungen zu kassieren versucht. Ob erfolgreich oder nicht, ist nicht bekannt.
Das Land warnt dringlich vor einem wiederholten Verstoß gegen die Kontaktsperre und Regeln. Im Wiederholungsfall steige das Bußgeld und kann im Extremfall bis zu 25.000 Euro betragen.
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Die offizielle Seite der Polizei von NRW zum Bußgeld finden Sie unter polizei.nrw.
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