Die Regeln für Wiesbadens Kindertagesstätten und Schulen verhalten sich ähnlich. Ab einer Inzidenz von 165 geht es für die Schüler zurück ins Homeschooling. Den Schulschließungen kann manch einer gewinnt sogar Positives abgewinnen.

Von Schulschließungen waren in Wiesbaden die Klassen sieben bis neun betroffen. Während der Osterferien waren einige von ihnen das erste Mal in diesem Jahr überhaupt in der Schule: beim sogenannten Lerncampus. Im Gegensatz ihnen haben die Erst- bis Sechstklässler oder die Abschlussklassen die Schule zumindest im Wechselunterricht gesehen. Aber auch damit ist es von morgen an vorbei. Mit Inkrafttreten des Infektionsschutzgesetzes und der sogenannten Notbremse (wir berichteten) bleiben Schulen, Berufsschulen, Hochschulen, außerschulische Einrichtungen der Erwachsenenbildung und ähnliche Einrichtungen ab einer Inzidenz von 165 geschlossen (In Wiesbaden liegt die Inzidenz seit vier Tagen deutlich darüber). Der Präsenzunterricht wird eingestellt. Es geht zurück zum Homeschooling. Ausnahmeregelungen können landesseitig allein für Abschlussklassen und Förderschulen getroffen werden. Auch Kitas, Horte und Kindertagespflege müssen ab einer Inzidenz von 165 auf Notbetreuung umstellen (wir berichteten).

Abschlussklassen und Förderschulen

Wie geht es weiter. Für Wiesbadens Abschlussklassen gilt aktuell erst einmal Homeschooling: Der Präsenzunterricht wird nach Informationen der Stadt Wiesbaden am 3. Mai fortgesetzt – und zwar im Wechselunterricht. In Wiesbadens Förderschulen wird von Dienstag, 27. April, an, Wechselunterricht angeboten. Generell ist vorgesehen, in Wiesbadens Schulen von Dienstag für die Kinder, die eine Vorklasse oder die Klassen 1 und 2 besuchen, eine Notbetreuung einzurichten. Die Kinder werden dort im Umfang von vier Zeitstunden betreut. Die Kinder der Klassen 3 bis 6 werden im Umfang von fünf Zeitstunden betreut. Die jeweiligen Details legen die einzelnen Schulen fest.

Bescheinigung vom Arbeitgeber

Um einen Anspruch auf Notbetreuung zu haben, muss eine vom Arbeitgeber unterschriebene Bescheinigung vorgelegt werden. Diese Bescheinigung muss von Alleinerziehenden einfach, bei beiden Eltern von beiden Arbeitgebern ausgefüllt werden. Die Eltern haben bis Ende des Monats Zeit, die Bescheinigung vorzulegen. Die Schulen wurden bereits vom Staatlichen Schulamt über die Schulschließungen ab Dienstag informiert, viele Schulen haben die Information auch schon über ihre Verteiler an die Eltern der Schulkinder weitergeleitet.

Frühbetreuung entfällt

Die Regelungen gelten entsprechend für die Nachmittagsangebote an Schulen (Grundschulkinderbetreuung, Betreuende Grundschule, Angebote im Rahmen des Paktes für den Nachmittag). Für Kinder mit Betreuungsvertrag wird auch hier eine Notbetreuung im Anschluss an das schulische Angebot eingerichtet; die Frühbetreuung entfällt für die Dauer der Schließung. Da das Betreuungsangebot nur eingeschränkt vorgehalten wird, wird es eine Rückerstattung von Elternbeiträgen geben. Über Details hierzu wird noch informiert.

Foto oben ©2021 Ursula-Wölfel-Grundschule, Alexandra_Koch / Pixabay

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Die offizielle Internetseite der Stadt mit allen Schulen finden Sie unter www.wiesbaden.de.

 

 

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