Wer entscheidet, wenn man selbst nicht mehr handeln kann? Die Betreuungsbehörde informiert über rechtliche Vorsorge.
Wer regelt die eigenen Angelegenheiten, wenn Krankheit oder ein Unfall dazu führen, dass Entscheidungen nicht mehr selbst getroffen werden können? Antworten auf diese Fragen gibt die Betreuungsbehörde der Landeshauptstadt Wiesbaden bei einem kostenlosen Informationsabend am 29. September.
Betreuungsbehörde informiert
Betreuungsbehörde – Vorsorge beginnt lange vor dem Ernstfall
Eintritt: frei
Wann: Dienstag, 29. September, von 18:00 bis 19:30 Uhr
Wo: Stadt Wiesbaden Rathaus, Schlossplatz 6, 65183 Wiesbaden
Im Mittelpunkt stehen Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Die Referentinnen Jutta Meth und Gertrude Henn erläutern, welche Unterschiede die Dokumente haben, wann sie sinnvoll sind und worauf beim Ausfüllen zu achten ist. Im Anschluss beantworten sie Fragen aus dem Publikum.
Frühzeitig vorsorgen
Viele Menschen beschäftigen sich erst mit dem Thema, wenn ein Notfall bereits eingetreten ist. Dabei können frühzeitig getroffene Entscheidungen Angehörige entlasten und sicherstellen, dass der eigene Wille auch dann berücksichtigt wird, wenn man selbst nicht mehr entscheiden kann.
Die Betreuungsbehörde berät Wiesbadener zu allen Fragen der rechtlichen Vorsorge. Darüber hinaus unterstützt sie das Betreuungsgericht, wenn für volljährige Menschen eine gesetzliche Betreuung geprüft werden muss. Sie erstellt Sozialberichte, schlägt geeignete Betreuer vor und trägt dazu bei, dass in Wiesbaden ausreichend ehrenamtliche und berufliche Betreuende zur Verfügung stehen.
Der Eintritt ist frei. Um Anmeldung wird telefonisch unter (0611) 31-4038 (montags und mittwochs von 8 bis 16 Uhr) oder per E-Mail an betreuungsbehoerde@wiesbaden.de gebeten.
Symbolfoto ©2026 KI-generiert
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