Der Urlaub ist vorbei und nach sechs Stunden Flug ist man glücklich, endlich wieder daheim zu sein. Vor dem Haus ist die Straße aufgerissen und das Auto – ist weg. Es wurde abgeschleppt.
Das Wiesbadener Tiefbau- und Vermessungsamt weist vorsorglich darauf hin, dass in den Sommerferien auch in diesem Jahr wieder zahlreiche Baumaßnahmen beginnen und die Straßen mit mobilen Halteverbotsschildern versehen werden. Neben den in der Liste stehenden und von den Medien mehrfach genannten Maßnahmen handelt es sich ausschließlich um größere Projekte.
Bauliche Maßnahmen während der Sommerferien
Platter Straße/Kreuzung Unter den Eichen: bereits seit Montag, 3. Juli;
Drususstraße zwischen Rudolf-Vogt-Straße und Theodor-Heuss-Ring in Biebrich: bereits seit Montag, 10. Juli;
Rathausstraße, zweiter Bauabschnitt, zwischen Robert-Krekel-Anlage und Armenruhstraße in Biebrich: Baubeginn voraussichtlich am Montag, 24. Juli;
Saarstraße zwischen Alte Schmelze und Rheingaustraße in Schierstein: Baubeginn voraussichtlich am Montag, 24. Juli;
Föhrerstraße zwischen Erich-Ollenhauer-Straße und Kreisel in Dotzheim: Baubeginn voraussichtlich am Montag, 31. Juli;
Breckenheim, Mauer Klingenbachstraße, Reparatur Unfallschaden: Ende Juli/Anfang August für eine Woche;
Südost, Parkplatz Berliner Straße, Reparatur Winkelstützmauer: Anfang August für eine Woche;
Nordost, Treppe Rosselstraße/Thomaestraße, Instandsetzung: Baubeginn Ende Juli für drei Monate;
Oberbergstraße: voraussichtlich ab Montag, 31. Juli;
Storchenallee: voraussichtlich ab Montag, 24. Juli.
Auskunft gibt …
Um unnötige Scherereien und Kosten zu sparen erinnert Wiesbaden lebt! daran, dass jeder Fahrzeughalter dazu verpflichtet ist, auch während einer Abwesenheit sicherzustellen, dass sein Fahrzeug nicht im Halteverbot stehen bleibt. Das Nachfragen bei der Ortsverwaltung oder dem Wiesbadener Tiefbau- und Vermessungsamt kann im Zweifelsfall Auskunft geben nie. Das Tiefbauamt erreichen Sie im Gustav-Stresemann-Ring 15, 65189 Wiesbaden – und telefonisch unter +49 611 316330. Trotz negativer Auskunft vom Amt kann es dennoch zu mobile und temporären Halteverboten kommen – etwa wenn der Nachbar umzieht.
„Wenn der Fahrer weiß, dass er länger abwesend ist, sollte er unbedingt seine Schlüssel bei einer Person des Vertrauens hinterlegen und jemanden beauftragen, regelmäßig nach der Verkehrssituation vor Ort zu schaue und gegebenenfalls das Fahrzeug zu versetzen.“ – Rechtsexperten vom ADAC.
Sollten Sie nicht die Möglichkeit haben jemanden darum zu bitten, empfiehlt es sich, das Fahrzeug auf einem privatem Grundstück abzustellen.
Auto abgeschleppt
Ist das Auto dann aber doch weg und abgeschleppt worden, sollten Sie Ihr Auto unbedingt schnellstmöglich auslösen. Damit vermeiden Sie die täglichen Standgebühren. Ist die rechtslage unklar und hegen Sie Verdacht auf die Rechtswidrigkeit des Abschleppvorgangs, bezahlen Sie „unter Vorbehalt“. Im Zweifel sollten Sie gleich einen Rechtsanwalt kontaktieren.
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