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Schufa Gebäude, Osthafen Schierstein, davor gerodete Bäume

Am Osthafen werden Fakten geschaffen

Die Initiative Zukunft Schierstein ist überrascht und wundert sich. Ohne Vorankündigung wurden an Rosenmontag auf der Ostseite des Schufa Gebäudes die Bäume gerodet. Im Raum steht die Frage: Wie steht es um die beschlossenen Einschränkungen?

Volker Watschounek 3 Jahren vor 0

Am Schiersteiner Hafen, am Osthafen, wurden die ersten Bäume gefällt. So werden Tatsachen zur Bebauung des Areals geschaffen. Was ist mit den Einschränkungen?

Am Rosenmontag 2021 wurden die ersten Bäume entlang der Ostseite des Schufa-Gebäudes gefällt und damit Tatsachen für die  Bebauung des Areals am Osthafen geschaffen. Nicht ohne Fällgenehmigung, wie es von Seiten der Schufa heißt. Dass die Initiative davon überrascht wurde, liegt vielmehr daran, dass sie damit zu diesem Zeitpunkt nicht gerechnet hatte – und es für die Arbeiten keine Mitteilungspflicht gegenüber Dritter gibt.

Konkret handelt es sich um das Areal, das vor dem Beschluss über den Bebauungsplan an einen Investor verkauft wurde und direkt an das Schufa-Gebäude grenzt. Für alle anderen Grundstücke sollten gemäß der Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung vom 17. September 2020 Einschränkungen bzgl. der Bebaubarkeit mit der SEG vereinbart werden – für dieses kam der Beschluss zu spät. In Schierstein wächst jetzt die Sorge, dass der dazu notwendige Gesellschafterbeschluss der SEG noch nicht erwirkt wurde. Zukunft Schierstein fragt daher in einem Brief an Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende nach, wie weit die Stadt mit der Umsetzung der bereits im September beschlossenen Einschränkungen zur Bebauung des Osthafens sei.

Gesellschafterbeschluss steht aus?

Flankierend zum Beschluss über den Bebauungsplan Osthafen hatte die Rathauskoalition aus CDU, Grünen und SPD im September 2020 wenige Zugeständnisse bezüglich der Bauhöhen und -breiten am Osthafen beschlossen. Damit sollte unter anderem sichergestellt werden, dass kein Hochhaus auf den im Eigentum der SEG befindlichen Grundstücken errichtet wird und dies auch bei einem Verkauf an einen Investor ausgeschlossen ist. Außerdem sollte vermieden werden, dass eine Gebäudebreite über 50 Meter realisiert wird.
Der beschlossene Bebauungsplan selbst schließt aber all dies nicht aus. Darum sollte die SEG als möglicher Bauherr oder Vermarkter der Grundstücke in die Pflicht genommen werden. Dazu ist allerdings ein Gesellschafterbeschluss notwendig, den der Magistrat der Stadt Wiesbaden erwirken sollte. Ob und wann dieser Gesellschafterbeschluss getroffen wurde, ist nicht öffentlich bekannt.

Hochhäuser am Osthafen?

Falls der Magistrat fünf Monate nach der Verabschiedung des Bebauungsplans noch keinen Gesellschafterbeschluss zum Osthafen erwirkt haben sollte, ist die Stadtentwicklungsgesellschaft auch noch nicht verpflichtet, geringere Bauhöhen und -breiten am Osthafen einzuhalten als sie der Bebauungsplan vorsieht. Auch Investoren, die ohne diese Bindung aus dem Gesellschafterbeschluss Grundstücke kaufen, können den Bebauungsplan voll ausschöpfen und die befürchteten Hochhäuser und Bauriegel an den Hafen setzen.

Rettet was zu retten ist

Die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung vom September 2019 würden so ad absurdum geführt. Die Rodungen am Osthafen zeigen, dass keine weitere Zeit verstreichen sollte, um zumindest für die anderen Grundstücke noch zu retten, was gerettet werden kann. Auf das Grundstück direkt neben der Schufa kann ein Gesellschafterbeschluss keinen Einfluss mehr nehmen, da dieses Grundstück bereits an einen Investor veräußert wurde, bevor der Bebauungsplan und die zusätzlichen Beschlüsse getroffen wurden. (Foto:; ©2021 Zukunft Schierstein)

Brief an den Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende

Bebauungsplan Osthafen – Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 17.9.2020 zu Antrags-Nr. 20-F-21-0038 – hier: Gesellschafterbeschluss SEG

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Mende,

wir wenden uns erneut an Sie in Sachen Osthafen. Aktuell wurden mit Baumfällungen entlang der Ostseite des Schufa-Gebäudes erste Tatsachen zur Bebauung des Areals geschaffen. Betroffen ist das bereits vor dem Beschluss über den Bebauungsplan an einen Investor verkaufte Grundstück, das direkt an das Schufa-Gebäude anschließt. Für alle anderen Grundstücke sollten gemäß der Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung vom 17. September 2020 Einschränkungen bzgl. der Bebaubarkeit mit der SEG vereinbart werden.

Da die Baumfällungen nun für die Menschen in Schierstein recht plötzlich ohne jede Vorankündigung vorgenommen wurden, wächst die Sorge, dass auch andere Tatsachen in naher Zukunft geschaffen werden. Der plötzliche Tod von Stadtrat Hans-Martin Kessler lässt uns zusätzlich befürchten, dass evtl. einige dringende Anliegen, die in seinem Verantwortungsbereich standen, nicht umgesetzt werden. Konkret geht es uns, um

  • den unter Tagesordnung I Punkt 27.1 der öffentlichen Sitzung am 17. September 2020 beschlossen Antrag mit der Nummer 20-F-21-0038:
  • „Osthafen, westlich des Hafenwegs“ im Ortsbezirk Schierstein – Satzungsbeschluss – Antrag zu TOP 3 der Fraktionen SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen vom 08.09.2020 –

Die Stadtverordneten haben diesen Antrag am 17. September 2020 mehrheitlich beschlossen, um so einige der – aus Sicht der antragstellenden Fraktionen zu spät geäußerten – Bedenken des Ortsbeirats Schierstein aufzugreifen. Dreh- und Angelpunkt des Stadtverordnetenbeschlusses ist ein Gesellschafterbeschluss, den der Magistrat erwirken soll und mit dem die Stadtentwicklungsgesellschaft Wiesbaden (SEG) angewiesen wird:

a) kein Hochhaus (gemäß §2 (9) Punkt 1 der HBO 2020) auf den im Eigentum der SEG befindlichen Grundstücken am Schiersteiner Osthafen zu errichten und die Technikaufbauten möglichst „unsichtbar“ auf dem Kranhaus zu positionieren.

b) bei einem möglichen Verkauf der Grundstücke zur weiteren Entwicklung auszuschließen, dass ein Hochhaus (gemäß §2 (9) Punkt 1 der HBO 2020) durch einen Dritten errichtet werden könnte.

c) dass bei der Errichtung des Bürogeb.udes im Bereich SO3 keine Gebäudebreite über 50 Meter realisiert wird.

d) bei einem möglichen Verkauf der Grundstücke zur weiteren Entwicklung sicherzustellen, dass im Bereich SO3 kein Gebäude mit einer Breite über 50 Meterdurch einen Dritten errichtet wird.

e) sicherzustellen, dass innerhalb der mit GL festgesetzten Fläche für das Gehrecht ein Korridor (Querschnitt) von mindestens 5 m gewährleistet wird.

f) für den Fall, dass die geplante Durchwegung im Bereich der Schufa nicht barrierefreiausgeführt wird, auf Grundstücken der SEG die Barrierefreiheit sicherzustellen

Dieser Beschluss wurde nun bereits vor fünf Monaten getroffen.

Wir würden darum gerne wissen:

Wurde der entsprechende Gesellschafterbeschluss inzwischen vollumfänglich durch den Magistrat erwirkt?
Wenn ja, wann?
Wenn nein, wann dürfen wir damit rechnen?

Im Voraus schon herzlichen Dank für Ihre Antwort!

 

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Die offizielle Internetseite der Bürgerinitiative Zukunft-Schierstein finden Sie unter zukunft-schierstein.de.

 

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Geschrieben von

Volker Watschounek lebt und arbeitet als freier Fotograf und Journalist in Wiesbaden. SEO und SEO-gerechtes Schreiben gehören zu seinem Portfolio. Mit Search Engine Marketing kennt er sich aus. Und mit Tinte ist er vertraut, wie mit Bits und Bytes. Als Redakteur und Fotograf bedient er Online-Medien, Zeitungen, Magazine und Fachmagazine. Auch immer mehr Firmen wissen sein Know-how zu schätzen.