Fünf Parteien sind im hessischen Landtag vertreten. Erhält die schwarz-grüne Koalition am 28. Oktober 2018 erneut den Regierungsauftrag? Dann sind Landtagswahlen
Der Hessische Ministerpräsident Volker Bouffier und sein Stellvertreter, Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir, schlagen dem Hessischen Kabinett den 28. Oktober 2018 als Termin für die Landtagswahlen vor.
„Wir wollen möglichst viele Bürger dazu animieren, von ihrem demokratischen Grundrecht Gebrauch zu machen und wählen zu gehen. Wir haben uns daher bewusst für einen Termin mit genügend Abstand zu den hessischen Herbstferien entschieden.“ Ministerpräsident Volker Bouffier und sein Stellvertreter Tarek Al-Wazir
Der 28. Oktober bietet nach Ansicht des Ministerpräsidenten eine gute Voraussetzungen für eine hohe Wahlbeteiligung, die er und sein Stellvertreter sich als Basis für die demokratische Legitimation des neuen Landtages wünschen.
Landtagswahlen in Hessen 2013
Als stärkste Partei der vergangenen Landtagswahlen ging die CDU mit 38,3 Prozent hervor. Die SPD wurde zweitstärkste Kraft mit 30,7 Prozent und konnte sot ihre Wahlniederlage von 2009 teilweise ausgleichen. Die Grünen erlitten leichte Verluste und landeten bei 11,1 Prozent. Die Linkspartei erlangte 5,2 Proent, die FDP 5,0 Prozent. Beide Parteien gelang damit knapp der Wiedereinzug in den Landtag.
Landtagswahlen
Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Bundesstaat mit 16 Ländern: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Die Parlamente der einzelnen Länder heißen in den dreizehn Flächenstaaten Landtage, in den Stadtstaaten Hamburg und Bremen Bürgerschaft sowie Abgeordnetenhaus in Berlin.
Landtagswahlen
Deutschland ist ein Bundesstaat mit den 16 Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Die Parlamente der einzelnen Länder heißen in den dreizehn Flächenstaaten Landtage, in den Stadtstaaten Hamburg und Bremen Bürgerschaft sowie Abgeordnetenhaus in Berlin.
In den Ländern stecken die jeweiligen Landesverfassungen den Rahmen für die Gestaltung des Landeswahlrechts ab. Die Länder können dabei unter Einhaltung der Wahlgrundsätze (allgemeine, unmittelbare, freie, gleiche und geheime Wahl) das Wahlverfahren und das Wahlsystem durch eigene Landeswahlgesetze und Landeswahlordnungen selbst bestimmen.
Gemeinsamkeiten mit dem Bundestagswahlrecht bestehen zum Beispiel darin, dass alle Länder ein Verhältniswahlrecht praktizieren. Die meisten Länder folgen dem Prinzip der personalisierten Verhältniswahl, wonach die Wählerinnen und Wähler mit ihren Erststimmen über den Wahlkreiskandidaten bzw. die -kandidatin und mit der Zweitstimme über eine Parteiliste entscheiden.
Landtags-Bildung
Die erstmals bei einer Landtagswahl antretende AfD erreichte 4,1 Prozent und zog damit nicht ins Parlament ein. Die bis dahin regierende Koalition aus CDU und FDP wurde mit dem Ergebnis abgewählt. Auch SPD und Grüne erreichten keine Mehrheit. Nach längeren Verhandlungen einigten sich CDU und Grüne auf die erste schwarz-grüne Koalition in einem bundesdeutschen Flächenland. (Quelle: Wikipedia). (Foto: Wappen Hessen / Wikipedia)
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