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Die erneuerbaren Energien-Tochter der ESWE Versorgungs AG hat den im Frühjahr 2017 in Betrieb gegangenen Windpark Kölsa II von der eno energy GmbH erworben. Bild: ESWE

ESWE-Versorgung hält am Windpark-Kurs fest

Der Aufsichtsrat der ESWE Versorgungs AG ist am 21. März zu seiner ersten ordentlichen Sitzung 2018 zusammengekommen. Auf der Tagesordnung, das Projekt Windpark Hohe Wurzel. Im Aufsichtsrat herrscht Konsens darüber, die Klage weiterzuführen.

Redaktion 6 Jahren vor 0

Ende 2017 waren weltweit Windkraftanlagen mit einer Nennleistung von insgesamt 539,6 GW installiert, davon 18,8 GW offshore und keine in Wiesbaden… Noch keine, doch bald von ESWE im Gebiet der Hohen Wurzel?

Der 18-köpfige Aufsichtsrat der ESWE Versorgungs AG hat am Mittwoch mehrheitlich entschieden, dass die vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden erhobene Klage gegen den ablehnenden Bescheid des Regierungspräsidiums Darmstadt bis zu einer gerichtlichen Entscheidung weitergeführt wird.

Experteneinschätzungen gelten

Der Aufsichtsrat wird seit Projektbeginn ausführlich über den Projektstand informiert und war 2017 in einer Sondersitzung umfassend über die Ablehnungsgründe zum immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsantrag und die Erfolgsaussichten einer Klage informiert worden. Die damals getroffenen Experteneinschätzungen gelten unverändert.

Die teilweise in der Öffentlichkeit geäußerte Vermutung, Bestandteile eines Beschlusses des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes (hier ging es eigentlich um die Beiladung des Vereins Naturerbe Taunus e. V., die abgelehnt worden war) seien kritisch für das Vorhaben oder bedeuteten gar das juristische „Aus“, sind nach Auffassung des Aufsichtsrates nicht gerechtfertigt. Im Gegenteil: Im Falle eines Bescheidungsurteils wird das Regierungspräsidium verpflichtet, unter Beachtung der Auffassung des Gerichts neu zu entscheiden. Dies bedeutet, dass die bisher von ihm geltend gemachten Ablehnungsgründe nicht mehr berücksichtigt werden dürfen, sofern diese nach der Auffassung des Gerichts rechtswidrig waren.

ESWE Versorgung hält an dem Kurs fest

Der Aufsichtsrat der ESWE Versorgungs AG ist daher der Auffassung, dass sich aus dem VGH-Urteil keine neuen Erkenntnisse ergeben, die eine Änderung des bislang eingeschlagenen Kurses erforderlich machen würden.

Eine konkrete Aussage zur Wirtschaftlichkeit des Projekts kann daher erst nach Vorliegen einer BlmSch-Genehmigung mit ihren konkreten Nebenbestimmungen und den dann bekannten energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen getroffen werden.

Prozessfortgang entscheidet

Bis zu einer gerichtlichen Entscheidung wird der Aufsichtsrat der ESWE Versorgungs AG auch weiterhin im Rahmen der ordentlichen Aufsichtsratssitzungen über den Prozessfortgang und die allgemeinen gesetzlichen bzw. wirtschaftlichen Entwicklungen zum Thema Windkraftnutzung informiert. ∆

Bild oben ©2018 Bild: ESWE

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