Impfpflicht gegen Masern in Schule und Kita
Kinder sollen wirksam vor Masern geschützt werden. Daher müssen Eltern für sie künftig beim Eintritt in die Kindertagesstätte oder Schule, ein altersgerechter Masernimpfschutz nachzuweisen. Das Gesetz soll am 1. März 2020 in Kraft treten. Die Zustimmung des Bundesrats steht aus.